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Scheidung & Trennung
in Oldenburg

Trennungsjahr, Scheidungsverfahren, Kosten und Ihre Rechte – erklärt von Ihrem Fachanwalt für Familienrecht in Oldenburg. Seit 2003 begleiten wir Mandanten durch jede Phase der Trennung.

Das Trennungsjahr – der erste Schritt zur Scheidung

Bevor das Familiengericht Oldenburg eine Scheidung aussprechen kann, müssen die Eheleute nach § 1565 BGB grundsätzlich mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Dieses sogenannte Trennungsjahr dient der Abkühlungsphase – der Gesetzgeber will sicherstellen, dass die Entscheidung endgültig ist.

Das Trennungsjahr beginnt in dem Moment, in dem mindestens ein Ehegatte den Trennungswillen klar und ernsthaft geäußert hat und die häusliche Gemeinschaft aufgehoben wurde. Dabei ist eine räumliche Trennung in verschiedene Wohnungen nicht zwingend erforderlich: Auch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist rechtlich möglich – vorausgesetzt, beide Eheleute führen vollständig getrennte Haushalte (getrennte Schlaf- und Lebensbereiche, keine gemeinsamen Mahlzeiten, keine gegenseitige Wäschepflege etc.).

Trennungsdatum dokumentieren

Wir empfehlen dringend, das Trennungsdatum schriftlich festzuhalten – etwa durch einen Brief an den Ehepartner, eine E-Mail oder Textnachricht mit Datum. Auch Zeugen, ein Umzug oder die Abmeldung des Nebenwohnsitzes können als Belege dienen. Das Trennungsdatum ist wichtig, weil es bestimmt, wann das Trennungsjahr endet und der Scheidungsantrag gestellt werden kann.

Ausnahme: Scheidung ohne Trennungsjahr

In Ausnahmefällen – sogenannten Härtefällen nach § 1565 Abs. 2 BGB – kann das Familiengericht Oldenburg eine sofortige Scheidung auch ohne Ablauf des Trennungsjahres aussprechen. Das setzt voraus, dass die Fortsetzung der Ehe für den antragstellenden Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellt, etwa bei nachgewiesener häuslicher Gewalt, schwerer Misshandlung oder einem besonders schwerwiegenden Treuebruch. Die Anforderungen sind hoch; wir beraten Sie, ob Ihr Fall einen Härtefall begründen kann.

Einvernehmliche Scheidung in Oldenburg

Die einvernehmliche Scheidung ist der unkomplizierteste und kostengünstigste Weg, wenn beide Eheleute die Scheidung wollen und sich über die wesentlichen Folgesachen einig sind. Sie läuft in wenigen Schritten ab:

  1. Ein Ehegatte beauftragt uns als Scheidungsanwalt in Oldenburg.
  2. Wir stellen den Scheidungsantrag beim Amtsgericht Oldenburg – Familiengericht.
  3. Das Gericht führt den Versorgungsausgleich durch und terminiert die mündliche Verhandlung.
  4. Beide Ehegatten erscheinen zum Termin; der Richter spricht die Scheidung aus.

Bei der einvernehmlichen Scheidung muss nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten sein. Der andere stimmt dem Antrag ohne eigenen Anwalt zu. Das spart Kosten. Die einvernehmliche Scheidung dauert nach Eingang aller Unterlagen beim Familiengericht Oldenburg in der Regel 4–6 Monate.

Streitige Scheidung

Sind die Eheleute über einen oder mehrere Punkte uneinig – etwa Unterhalt, Sorgerecht oder die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens – liegt eine streitige Scheidung vor. In diesem Fall müssen beide Ehegatten anwaltlich vertreten sein. Das Familiengericht Oldenburg verhandelt die streitigen Punkte als sogenannte Folgesachen im gleichen Verfahren oder in separaten Verfahren.

Eine streitige Scheidung ist langwieriger (typisch: 1–3 Jahre) und teurer. Unser Ziel ist es deshalb stets, gemeinsam mit Ihnen eine außergerichtliche Einigung zu erzielen – etwa durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung – und das gerichtliche Verfahren auf das Nötigste zu beschränken.

Scheidungskosten: Was kostet eine Scheidung in Oldenburg?

Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert. Dieser wird nach § 43 FamGKG berechnet und entspricht grundsätzlich dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten, mindestens aber 3.000 €. Höheres Vermögen kann den Verfahrenswert erhöhen.

Kostenbeispiele

Monatl. Nettoeinkommen (beide) Verfahrenswert Gesamtkosten (ca.)
2.000 €6.000 €1.000 – 1.500 €
3.000 €9.000 €1.500 – 2.200 €
4.500 €13.500 €2.200 – 3.200 €
6.000 €18.000 €2.800 – 4.000 €

* Richtwerte für einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt. Streitige Scheidung und Folgesachen erhöhen die Kosten.

Verfahrenskostenhilfe

Wer sich eine Scheidung finanziell nicht leisten kann, hat unter Umständen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (VKH). Der Staat übernimmt dann die Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise. Voraussetzung ist, dass das Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt und die Rechtsverfolgung nicht mutwillig ist. Wir prüfen in der kostenlosen Erstberatung, ob Sie Anspruch haben.

Versorgungsausgleich

Bei jeder Scheidung in Deutschland – auch in Oldenburg – findet grundsätzlich ein Versorgungsausgleich statt. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehegatten ermittelt und hälftig geteilt. Wer mehr Rentenanwartschaften angesammelt hat, gibt einen Teil davon an den anderen ab.

Der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht Oldenburg automatisch durchgeführt. Er kann im Ehevertrag oder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen oder modifiziert werden – was vor allem dann sinnvoll ist, wenn die Ehe kurz war (unter drei Jahren) oder beide Ehegatten ähnliche Rentenansprüche haben.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine außergerichtliche Einigung zwischen den Eheleuten über alle oder bestimmte Scheidungsfolgen. Sie kann Regelungen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, gemeinsamen Schulden, der Nutzung der Familienwohnung oder dem gemeinsamen Hausrat enthalten.

Der Vorteil: Statt jahrelanger Prozesse einigt man sich einvernehmlich – schneller, günstiger und mit weniger Konfliktstoff. Bestimmte Regelungen (z. B. zu Immobilien oder dem Versorgungsausgleich) bedürfen der notariellen Beurkundung. Wir bereiten die Vereinbarung rechtssicher vor und koordinieren den Notartermin in Oldenburg.

Die Zuständigkeit: Familiengericht Oldenburg

Für Scheidungen mit Wohnsitz in Oldenburg ist das Amtsgericht Oldenburg – Familiengericht zuständig (Elisabethstraße 7, 26122 Oldenburg). Wir kennen die dortigen Abläufe, Fristen und Anforderungen genau und sorgen dafür, dass Ihr Verfahren reibungslos voranschreitet.

Häufige Fragen zur Scheidung in Oldenburg

Wie lange dauert eine Scheidung in Oldenburg?

Eine einvernehmliche Scheidung dauert nach Ablauf des Trennungsjahres in der Regel 4–6 Monate. Das Familiengericht Oldenburg terminiert die mündliche Verhandlung nach Eingang aller Unterlagen (ausgefüllte Fragebögen, Einkommensnachweise). Bei streitiger Scheidung kann das Verfahren 1–3 Jahre dauern.

Kann ich mich scheiden lassen, wenn mein Partner nicht will?

Ja. Nach Ablauf des Trennungsjahres wird die Ehe in der Regel auch dann geschieden, wenn ein Ehegatte die Scheidung ablehnt. Allerdings muss das Gericht prüfen, ob die Ehe gescheitert ist – was nach einem Jahr Trennung gesetzlich vermutet wird. Nach drei Jahren Trennung gilt die Ehe unwiderlegbar als gescheitert.

Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung während des Trennungsjahres?

Grundsätzlich kann keiner der Ehegatten den anderen aus der gemeinsamen Wohnung werfen. Beide haben gleiches Wohnrecht. Auf Antrag kann das Familiengericht Oldenburg einem Ehegatten die Wohnung zur alleinigen Nutzung zuweisen, wenn dies zur Vermeidung einer schweren Härte notwendig ist – z. B. bei Gewalt oder wenn Kinder im Haushalt leben.

Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie bei der Scheidung?

Für das gemeinsame Haus oder die gemeinsame Wohnung gibt es mehrere Optionen: (1) Verkauf und Aufteilung des Erlöses, (2) ein Partner zahlt den anderen aus und übernimmt die Immobilie allein, (3) Teilungsversteigerung, wenn keine Einigung möglich ist. Häufig ist Option 2 wirtschaftlich sinnvoll, sofern der übernehmende Partner die Finanzierung allein tragen kann. Wir beraten Sie zu allen Möglichkeiten.

Brauche ich einen Anwalt für meine Scheidung in Oldenburg?

Mindestens ein Ehegatte muss bei einer gerichtlichen Scheidung durch einen Rechtsanwalt vertreten sein – das schreibt das Gesetz vor (Anwaltszwang beim Familiengericht). Bei der einvernehmlichen Scheidung reicht es, wenn nur einer der Ehegatten anwaltlich vertreten ist; der andere kann dem Antrag ohne eigenen Anwalt zustimmen.

Kostenlose Erstberatung in Oldenburg

Sprechen Sie uns an – wir erläutern Ihnen Ihre Optionen, schätzen die voraussichtlichen Kosten ein und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.